Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Hoch-Sicherheit GmbH

 

A.  ANWENDUNGSBEREICH

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln ergänzend zu den im Vertrag über 

Sicherheitsdienstleistungen ("Auftrag") getroffenen Abmachungen die Geschäftsbeziehungen 

zwischen dem Auftraggeber und der Hoch-Sicherheit GmbH ("Hoch-Sicherheit"). 

 

B.  BEWILLIGUNG

Hoch-Sicherheit und sämtliche von ihr eingesetzten Sicherheitsangestellten verfügen über die 

erforderliche Bewilligung der Schaffhauser Polizei zur Erbringung von 

Sicherheitsdienstleistungen. 

 

C.  SORGFALT

Hoch-Sicherheit verpflichtet sich zur sorgfältigen Erfüllung des Auftrags im Interesse des 

Auftraggebers. 

 

D.  PERSONAL 

Die vertraglich übernommenen Aufgaben werden mit geschultem Personal ausgeführt. Die 

Aus- und Weiterbildung sowie die Überprüfung der Sicherheitsangestellten erfolgten durch die 

zuständigen Organe von Hoch-Sicherheit. 

 

E.  EINSATZDAUER

Es gelten die im Auftrag definierten Einsatzzeiten. Ist die Anwesenheit der eingesetzten 

Sicherheitsangestellten nach Weisung des Auftraggebers länger notwendig als im Auftrag

vorgesehen, erfolgt die Abrechnung pro angebrochene 15 Minuten. Über diese zusätzliche 

Einsatzzeit wird ein Zeitprotokoll geführt, das vom Auftraggeber bei Einsatzende zu 

unterzeichnen ist. 

 

F.  VERPFLEGUNG

Bei einer Einsatzdauer von über vier aufeinanderfolgenden Stunden hat der Auftraggeber den 

eingesetzten Sicherheitsangestellten kostenlos Esswaren und Getränke in ausreichender 

Menge sowie einen zumutbaren Pausenraum zur Verfügung zu stellen und den Zugang zu 

Toiletten zu ermöglichen. 

Wenn die Verpflegung nicht vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wird, verrechnet Hoch-Sicherheit eine Pauschale von CHF 25.-- für jeden mehr als vier Stunden im Einsatz 

stehenden Sicherheitsangestellten. 

 

G.  ZUTRITTSMITTEL

Der Auftraggeber stellt Hoch-Sicherheit sämtliche zur Auftragserfüllung notwendigen 

Zutrittsmittel (Schlüssel, Zugangskarten etc.) in der Regel in zweifacher Ausführung kostenlos 

zur Verfügung. 

 

H.  ABSAGE EINES VEREINBARTEN EINSATZES UND PERSONALREDUKTION

Die Absage eines vertraglich vereinbarten einzelnen Einsatzes durch den Auftraggeber oder 

die Reduktion von geplantem Einsatzpersonal für einen einzelnen Einsatz auf Wunsch des 

Auftraggebers hat schriftlich zu erfolgen. Sie zieht keine Kostenfolge nach sich, sofern die 

schriftliche Mitteilung 14 Tage vor dem geplanten Einsatz bei Hoch-Sicherheit eintrifft. 

Kurzfristigere Absagen oder Personalreduktionen sind vom Auftraggeber wie folgt zu 

entschädigen:

–  Eintreffen der Mitteilung 13 bis 10 Tage vor dem geplanten Einsatz: 25 % der 

Gesamtentschädigung (bei Absage) bzw. der Entschädigung für das reduzierte 

Einsatzpersonal (bei Personalreduktion).

–  Eintreffen der Mitteilung 9 bis 5 Tage vor dem geplanten Einsatz: 50 % der 

Gesamtentschädigung (bei Absage) bzw. der Entschädigung für das reduzierte 

Einsatzpersonal (bei Personalreduktion).

–  Eintreffen der Mitteilung 4 bis 2 Tage vor dem geplanten Einsatz: 75 % der 

Gesamtentschädigung (bei Absage) bzw. der Entschädigung für das reduzierte 

Einsatzpersonal (bei Personalreduktion).

–  Eintreffen der Mitteilung 1 Tag vor dem geplanten Einsatz: 100 % der Gesamtentschädigung (bei Absage) bzw. der Entschädigung für das reduzierte 

Einsatzpersonal (bei Personalreduktion).

Die vertraglich definierten Aufgaben müssen trotz reduziertem Personal jederzeit ohne 

zusätzliche Gefährdung der eingesetzten Sicherheitsangestellten gewährleistet sein; 

ansonsten kann eine Personalreduktion von Hoch-Sicherheit abgelehnt werden.

 

I.  KÜNDIGUNG VON DAUEREINSÄTZEN

Bei einem unbefristeten Auftrag mit mehrfach auszuführenden Einsätzen hat eine Kündigung 

des Auftrages durch den Auftraggeber schriftlich mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten auf 

das Ende eines Monates zu erfolgen.  

 

J.  VERSICHERUNG UND HAFTUNG

Hoch-Sicherheit haftet für von ihr oder ihren Hilfspersonen vorsätzlich oder grobfahrlässig 

verursachte Schäden des Auftraggebers bis zu einem Betrag von maximal CHF 5 Mio. je 

Schadensfall. Jede weitere Haftung und jede über die vorstehend genannte betragsmässige 

Limite hinausgehende Haftung von Hoch-Sicherheit gegenüber dem Auftraggeber - gleich aus 

welchem Rechtsgrund - wird ausgeschlossen. Eine zwingende gesetzliche Haftung von Hoch-Sicherheit bleibt von dieser Haftungsregelung unberührt. 

Der Auftraggeber hat Hoch-Sicherheit bei Bewachungsaufträgen auf besonders wertvolle 

Gegenstände schriftlich hinzuweisen. 

Sofern für einen allfälligen Schaden eine Versicherungsdeckung von Seiten des Auftraggebers 

besteht, ist der Schaden primär dieser Versicherung anzumelden. 

 

K.  RECHENSCHAFTSPFLICHT

Der Auftraggeber kann jederzeit Rechenschaft über den Stand der Auftragserledigung

verlangen. Hoch-Sicherheit informiert den Auftraggeber so bald als möglich über 

aussergewöhnliche Vorfälle anlässlich eines Einsatzes. 

 

L.  FEIERTAGSZUSCHLÄGE

Einsätze in der Zeit vom 24. bis 26. Dezember, Einsätze am 31. Dezember sowie Einsätze an 

eidgenössischen oder kantonalen Feiertagen (Kt. Schaffhausen) werden mit einem Zuschlag 

von 25 % auf den Stundenansatz (zzgl. MwSt) in Rechnung gestellt. 

 

M.  RECHNUNGSSTELLUNG

Hoch-Sicherheit verlangt in der Regel einen Vorschuss im Umfang der voraussichtlichen 

Gesamtentschädigung. Der Vorschuss wird an die Gesamtentschädigung angerechnet. Wird 

der Vorschuss nicht innert der im Auftrag vereinbarten Frist geleistet, kann Hoch-Sicherheit 

ohne Kostenfolge vom Auftrag zurücktreten. 

Nach Erbringung des Einsatzes wird von Hoch-Sicherheit schriftlich Rechnung gestellt. Die 

Rechnung ist innert 14 Tagen zu begleichen. Ab dem 15. Tag ist ein Verzugszins von 6 % p.a. 

geschuldet. Allfällige Mahnungen werden von Hoch-Sicherheit mit einer 

Aufwandentschädigung von CHF 40.-- in Rechnung gestellt. 

 

N.  ABWERBEVERBOT

Der Auftraggeber darf während der Dauer des Auftrages sowie ein Jahr darüber hinaus ohne 

schriftliche Zustimmung von Hoch-Sicherheit keine Mitarbeiter von Hoch-Sicherheit abwerben 

oder übernehmen.  

 

O.  GEHEIMHALTUNG

Hoch-Sicherheit ist verpflichtet, den Abschluss des jeweiligen Auftrages und die im Rahmen 

des Vertrages erlangten Kenntnisse über den Auftraggeber streng vertraulich zu behandeln. 

Diese Verpflichtung gilt auch für alle Mitarbeiter von Hoch-Sicherheit und auch nach 

Beendigung des Auftrages.

 

P.  RÜCKMELDUNGEN 

Rückmeldungen zu geleisteten Einsätzen sind schriftlich an Hoch-Sicherheit GmbH, Rosengässchen 4, 8200 Schaffhausen zu richten. 

 

Schaffhausen, 01.06.2020