Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Hoch-Sicherheit GmbH
A. ANWENDUNGSBEREICH
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln ergänzend zu den im Vertrag über
Sicherheitsdienstleistungen ("Auftrag") getroffenen Abmachungen die Geschäftsbeziehungen
zwischen dem Auftraggeber und der Hoch-Sicherheit GmbH ("Hoch-Sicherheit").
B. BEWILLIGUNG
Hoch-Sicherheit und sämtliche von ihr eingesetzten Sicherheitsangestellten verfügen über die
erforderliche Bewilligung der Schaffhauser Polizei zur Erbringung von
Sicherheitsdienstleistungen.
C. SORGFALT
Hoch-Sicherheit verpflichtet sich zur sorgfältigen Erfüllung des Auftrags im Interesse des
Auftraggebers.
D. PERSONAL
Die vertraglich übernommenen Aufgaben werden mit geschultem Personal ausgeführt. Die
Aus- und Weiterbildung sowie die Überprüfung der Sicherheitsangestellten erfolgten durch die
zuständigen Organe von Hoch-Sicherheit.
E. EINSATZDAUER
Es gelten die im Auftrag definierten Einsatzzeiten. Ist die Anwesenheit der eingesetzten
Sicherheitsangestellten nach Weisung des Auftraggebers länger notwendig als im Auftrag
vorgesehen, erfolgt die Abrechnung pro angebrochene 15 Minuten. Über diese zusätzliche
Einsatzzeit wird ein Zeitprotokoll geführt, das vom Auftraggeber bei Einsatzende zu
unterzeichnen ist.
F. VERPFLEGUNG
Bei einer Einsatzdauer von über vier aufeinanderfolgenden Stunden hat der Auftraggeber den
eingesetzten Sicherheitsangestellten kostenlos Esswaren und Getränke in ausreichender
Menge sowie einen zumutbaren Pausenraum zur Verfügung zu stellen und den Zugang zu
Toiletten zu ermöglichen.
Wenn die Verpflegung nicht vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wird, verrechnet Hoch-Sicherheit eine Pauschale von CHF 25.-- für jeden mehr als vier Stunden im Einsatz
stehenden Sicherheitsangestellten.
G. ZUTRITTSMITTEL
Der Auftraggeber stellt Hoch-Sicherheit sämtliche zur Auftragserfüllung notwendigen
Zutrittsmittel (Schlüssel, Zugangskarten etc.) in der Regel in zweifacher Ausführung kostenlos
zur Verfügung.
H. ABSAGE EINES VEREINBARTEN EINSATZES UND PERSONALREDUKTION
Die Absage eines vertraglich vereinbarten einzelnen Einsatzes durch den Auftraggeber oder
die Reduktion von geplantem Einsatzpersonal für einen einzelnen Einsatz auf Wunsch des
Auftraggebers hat schriftlich zu erfolgen. Sie zieht keine Kostenfolge nach sich, sofern die
schriftliche Mitteilung 14 Tage vor dem geplanten Einsatz bei Hoch-Sicherheit eintrifft.
Kurzfristigere Absagen oder Personalreduktionen sind vom Auftraggeber wie folgt zu
entschädigen:
– Eintreffen der Mitteilung 13 bis 10 Tage vor dem geplanten Einsatz: 25 % der
Gesamtentschädigung (bei Absage) bzw. der Entschädigung für das reduzierte
Einsatzpersonal (bei Personalreduktion).
– Eintreffen der Mitteilung 9 bis 5 Tage vor dem geplanten Einsatz: 50 % der
Gesamtentschädigung (bei Absage) bzw. der Entschädigung für das reduzierte
Einsatzpersonal (bei Personalreduktion).
– Eintreffen der Mitteilung 4 bis 2 Tage vor dem geplanten Einsatz: 75 % der
Gesamtentschädigung (bei Absage) bzw. der Entschädigung für das reduzierte
Einsatzpersonal (bei Personalreduktion).
– Eintreffen der Mitteilung 1 Tag vor dem geplanten Einsatz: 100 % der Gesamtentschädigung (bei Absage) bzw. der Entschädigung für das reduzierte
Einsatzpersonal (bei Personalreduktion).
Die vertraglich definierten Aufgaben müssen trotz reduziertem Personal jederzeit ohne
zusätzliche Gefährdung der eingesetzten Sicherheitsangestellten gewährleistet sein;
ansonsten kann eine Personalreduktion von Hoch-Sicherheit abgelehnt werden.
I. KÜNDIGUNG VON DAUEREINSÄTZEN
Bei einem unbefristeten Auftrag mit mehrfach auszuführenden Einsätzen hat eine Kündigung
des Auftrages durch den Auftraggeber schriftlich mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten auf
das Ende eines Monates zu erfolgen.
J. VERSICHERUNG UND HAFTUNG
Hoch-Sicherheit haftet für von ihr oder ihren Hilfspersonen vorsätzlich oder grobfahrlässig
verursachte Schäden des Auftraggebers bis zu einem Betrag von maximal CHF 5 Mio. je
Schadensfall. Jede weitere Haftung und jede über die vorstehend genannte betragsmässige
Limite hinausgehende Haftung von Hoch-Sicherheit gegenüber dem Auftraggeber - gleich aus
welchem Rechtsgrund - wird ausgeschlossen. Eine zwingende gesetzliche Haftung von Hoch-Sicherheit bleibt von dieser Haftungsregelung unberührt.
Der Auftraggeber hat Hoch-Sicherheit bei Bewachungsaufträgen auf besonders wertvolle
Gegenstände schriftlich hinzuweisen.
Sofern für einen allfälligen Schaden eine Versicherungsdeckung von Seiten des Auftraggebers
besteht, ist der Schaden primär dieser Versicherung anzumelden.
K. RECHENSCHAFTSPFLICHT
Der Auftraggeber kann jederzeit Rechenschaft über den Stand der Auftragserledigung
verlangen. Hoch-Sicherheit informiert den Auftraggeber so bald als möglich über
aussergewöhnliche Vorfälle anlässlich eines Einsatzes.
L. FEIERTAGSZUSCHLÄGE
Einsätze in der Zeit vom 24. bis 26. Dezember, Einsätze am 31. Dezember sowie Einsätze an
eidgenössischen oder kantonalen Feiertagen (Kt. Schaffhausen) werden mit einem Zuschlag
von 25 % auf den Stundenansatz (zzgl. MwSt) in Rechnung gestellt.
M. RECHNUNGSSTELLUNG
Hoch-Sicherheit verlangt in der Regel einen Vorschuss im Umfang der voraussichtlichen
Gesamtentschädigung. Der Vorschuss wird an die Gesamtentschädigung angerechnet. Wird
der Vorschuss nicht innert der im Auftrag vereinbarten Frist geleistet, kann Hoch-Sicherheit
ohne Kostenfolge vom Auftrag zurücktreten.
Nach Erbringung des Einsatzes wird von Hoch-Sicherheit schriftlich Rechnung gestellt. Die
Rechnung ist innert 14 Tagen zu begleichen. Ab dem 15. Tag ist ein Verzugszins von 6 % p.a.
geschuldet. Allfällige Mahnungen werden von Hoch-Sicherheit mit einer
Aufwandentschädigung von CHF 40.-- in Rechnung gestellt.
N. ABWERBEVERBOT
Der Auftraggeber darf während der Dauer des Auftrages sowie ein Jahr darüber hinaus ohne
schriftliche Zustimmung von Hoch-Sicherheit keine Mitarbeiter von Hoch-Sicherheit abwerben
oder übernehmen.
O. GEHEIMHALTUNG
Hoch-Sicherheit ist verpflichtet, den Abschluss des jeweiligen Auftrages und die im Rahmen
des Vertrages erlangten Kenntnisse über den Auftraggeber streng vertraulich zu behandeln.
Diese Verpflichtung gilt auch für alle Mitarbeiter von Hoch-Sicherheit und auch nach
Beendigung des Auftrages.
P. RÜCKMELDUNGEN
Rückmeldungen zu geleisteten Einsätzen sind schriftlich an Hoch-Sicherheit GmbH, Rosengässchen 4, 8200 Schaffhausen zu richten.
Schaffhausen, 01.06.2020